Unsere Leistungen für Unternehmer
Entdecken Sie unsere spezialisierten Beratungsleistungen – von Steueroptimierung über internationale Unternehmensstrukturen bis hin zum nachhaltigen Vermögensschutz. Gemeinsam entwickeln wir individuelle Lösungen für Ihren langfristigen Erfolg.
Individuelle Strategien
Jede Beratung wird individuell auf Ihre unternehmerischen Ziele, Ihre Vermögenssituation und Ihre steuerlichen Anforderungen abgestimmt.
Ganzheitliche Beratung
Wir verbinden Steuerberatung, Unternehmensstrukturierung und Vermögensschutz zu einem durchdachten Gesamtkonzept.
Langfristige Partnerschaft
Unser Ziel ist nicht nur die kurzfristige Optimierung, sondern der nachhaltige Aufbau und Schutz Ihres Vermögens.
Unsere Leistungen
Familienstiftung in Österreich gründen
Schippke & Partner prüft mit Dir in 1:1-Beratung, ob eine österreichische Familienstiftung für Nachfolge, Vermögensschutz und Auslandsbezug passt. Die Beratung richtet sich an Unternehmerfamilien, vermögende Privatpersonen und grenzüberschreitende Nachfolgefälle.

Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Spanien
Schippke & Partner prüft Deinen Wegzug nach Spanien steuerlich strukturiert - von Wegzugsbesteuerung und Ansässigkeit bis zu Timing, Nachweisen und Deutschland-Spanien-Risiken. Die Beratung richtet sich an Gesellschafter, Unternehmer, Investoren und Privatpersonen mit relevanten Beteiligungen oder komplexen grenzüberschreitenden Strukturen.

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
Schippke & Partner prüft Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen strategisch und einzelfallbezogen - von Immobilien mit Nießbrauch bis zu Fristen, Bewertung und Anspruchsgegnern. Die Beratung hilft Pflichtteilsberechtigten und Familien, Risiken früh zu erkennen und Übertragungen rechtssicher zu strukturieren.

Familienstiftung Schweiz
Schippke & Partner prüft in der 1:1-Beratung, ob eine Familienstiftung in der Schweiz für Nachfolge, Vermögen und grenzüberschreitende Fälle sinnvoll ist. Die Struktur kann Vermögen ordnen und Nachfolge planbar machen, muss aber rechtlich, steuerlich und praktisch zum Einzelfall passen.

Wegzugsbesteuerung Österreich
Die Wegzugsbesteuerung in Österreich kann bereits beim Auslandsumzug stille Reserven in Kapitalvermögen besteuern, obwohl noch kein Verkauf erfolgt ist. Seit 2026 sind dabei zusätzliche Nachweis- und Meldepflichten zu beachten, weshalb eine frühzeitige steuerliche Planung entscheidend ist.

Liechtensteiner Familienstiftung
Die liechtensteinische Familienstiftung kann Vermögen, Unternehmensanteile und Nachfolge grenzüberschreitend strukturieren, bringt für deutsche Stifter aber erhebliche Fragen zu Schenkungsteuer, laufender Besteuerung und Kontrolle mit sich. Entscheidend ist daher eine saubere Gesamtplanung von Dotierung, Governance, Steuerfolgen und praktischer Umsetzung.

Erbschaftssteuer bei Neffen und Nichten
Bei Neffen und Nichten gilt meist nur ein Freibetrag von 20.000 Euro, während Erbschaften darüber in Steuerklasse II mit 15 bis 43 Prozent besteuert werden. Mit rechtzeitiger Gestaltung lässt sich die Erbschaftssteuer jedoch oft legal und planbar deutlich senken.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG kann nach dem Wegzug noch jahrelang zusätzlichen deutschen Steuerzugriff auslösen. Entscheidend sind Niedrigsteuerumfeld, frühere Steuerinländer-Eigenschaft und fortbestehende wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland.


























