Steuerwissen

Schenkungsteuer für Enkel: Freibetrag und 10-Jahres-Regel

Für Enkel gilt bei Schenkungen meist ein Freibetrag von 200.000 Euro pro Großelternteil innerhalb von 10 Jahren. Der Beitrag erklärt Freibetrag, 10-Jahres-Regel, Steuersätze, Immobilien und typische Fehler bei Schenkungen an Enkel.

September 26, 2026
Marc Schippke
Großeltern sitzen mit ihrem erwachsenen Enkel und einem Steuerberater an einem hellen Tisch, prüfen Unterlagen zu Freibetrag und Vermögensübertragung.

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Schenkungsteuer für Enkel

Für Enkel gilt bei Schenkungen nach deutschem Recht grundsätzlich ein Freibetrag von 200.000 Euro pro Großelternteil innerhalb von 10 Jahren. Ist das Kind des Schenkers, also der verbindende Elternteil des Enkels, bereits verstorben, kann der Freibetrag auf 400.000 Euro steigen. Erst der Betrag oberhalb dieses Freibetrags wird überhaupt besteuert.

Genau hier passieren in der Praxis die teuersten Fehler. Familien übersehen frühere Schenkungen, rechnen Immobilien falsch oder nutzen Freibeträge nicht rechtzeitig. Wenn Du eine Schenkung an Enkel planst, solltest Du deshalb nicht nur die Höhe kennen, sondern auch die 10-Jahresfrist bei Schenkungen, die Steuerklasse und die Meldepflicht an das Finanzamt.

Freibeträge für Enkel

Der persönliche Freibetrag ist der wichtigste Ausgangspunkt. Er gilt immer zwischen einem bestimmten Schenker und einem bestimmten Enkel. Das bedeutet: Jeder Großelternteil kann seinen eigenen Freibetrag gegenüber jedem Enkel nutzen. Bei mehreren Enkeln vervielfacht sich dieses Potenzial schnell.

  • Enkelkind: 200.000 Euro je Großelternteil und je 10 Jahre
  • Enkelkind bei verstorbenem Elternteil: 400.000 Euro, wenn das Kind des Schenkers bereits verstorben ist
  • Urenkel: 100.000 Euro mit eigenem, niedrigerem Freibetrag

Wichtig: Der Freibetrag ist keine Freigrenze pro Jahr, sondern ein Betrag, der innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums genutzt wird. Mehrere Überweisungen oder Teilübertragungen können also zusammengerechnet werden. Ausführliche Informationen findest Du unter Freibeträge für Schenkungen.

Wie viel Schenkungsteuer fällt tatsächlich an?

Enkel gehören in der Regel zur Steuerklasse I. Das ist günstig, weil für diese Steuerklasse die niedrigsten Steuersätze gelten. Besteuert wird nicht die gesamte Schenkung, sondern nur der Teil nach Abzug des Freibetrags. Der jeweilige Steuersatz knüpft an diesen steuerpflichtigen Erwerb an. Mehr dazu unter Steuerklassen bei Schenkungen.

  • bis 75.000 Euro steuerpflichtiger Erwerb: 7 %
  • bis 300.000 Euro: 11 %
  • bis 600.000 Euro: 15 %
  • bis 6.000.000 Euro: 19 %
  • bis 13.000.000 Euro: 23 %
  • bis 26.000.000 Euro: 27 %
  • über 26.000.000 Euro: 30 %

Für viele Familien ist die entscheidende Erkenntnis: Auch eine hohe Schenkung ist nicht automatisch vollständig steuerpflichtig. Meist wird nur der übersteigende Teil belastet.

Typische Rechenbeispiele

150.000 Euro von der Oma

Die Schenkung bleibt vollständig steuerfrei, weil sie unter dem Freibetrag von 200.000 Euro liegt.

250.000 Euro von einem Großelternteil

200.000 Euro bleiben steuerfrei. 50.000 Euro sind steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 7 % ergibt sich eine Schenkungsteuer von 3.500 Euro.

Mehrere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren

Der Opa schenkt heute 120.000 Euro und in fünf Jahren weitere 100.000 Euro. Für die Schenkungsteuer werden beide Beträge zusammengerechnet. Damit liegt der Gesamterwerb bei 220.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 200.000 Euro bleiben 20.000 Euro steuerpflichtig.

Schenkung von beiden Großeltern

Oma schenkt 200.000 Euro und Opa ebenfalls 200.000 Euro. Wenn beide aus eigenem Vermögen schenken, kann jeder seinen eigenen Freibetrag nutzen. So sind insgesamt 400.000 Euro an denselben Enkel steuerfrei übertragbar.

Die 10-Jahres-Regel ist der größte Hebel

Bei der Schenkungsteuer wird nicht jede Zuwendung isoliert betrachtet. Maßgeblich ist, was derselbe Großelternteil demselben Enkel innerhalb von 10 Jahren schenkt. Frühere Schenkungen werden mitgerechnet. Erst wenn 10 Jahre vollständig abgelaufen sind, steht der Freibetrag wieder neu zur Verfügung.

Für die Nachfolgeplanung ist das enorm wichtig. Wer Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge frühzeitig und gestaffelt überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen und die Steuerlast oft deutlich reduzieren. Wer dagegen zu spät plant, verschenkt diese Gestaltungsmöglichkeit unnötig.

  • Mehrere Schenkungen desselben Großelternteils werden zusammengerechnet.
  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag.
  • Jeder Enkel hat seinen eigenen Freibetrag gegenüber jedem Großelternteil.
  • Bei größeren Vermögen lohnt sich eine frühzeitige Staffelung fast immer.

Was oft übersehen wird

Übliche Gelegenheitsgeschenke

Normale Geschenke zu Geburtstag, Weihnachten, Hochzeit oder bestandenem Examen lösen regelmäßig keine Schenkungsteuer aus, wenn sie nach Anlass, Lebensstandard und Vermögensverhältnissen üblich sind. Eine feste allgemeine Eurogrenze gibt es dafür nicht. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Wie Du häufige Geldzuwendungen optimal innerhalb der Grenzen planst, zeigt Geldschenkung steuerfrei gestalten.

Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt

Eine Schenkung muss grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt angezeigt werden, auch wenn wegen des Freibetrags am Ende keine Steuer anfällt. Bei notariell beurkundeten Übertragungen, etwa von Immobilien, erfolgt die Mitteilung häufig bereits über den Notar. Darauf solltest Du Dich aber nicht ungeprüft verlassen. Praktische Hinweise dazu findest Du unter Anzeigepflicht beim Finanzamt.

Wenn Großeltern eine Immobilie schenken

Bei einer Wohnung oder einem Haus ist der steuerliche Wert entscheidend, nicht der Familienwunsch oder ein alter Kaufpreis. Liegt dieser Wert nach Berücksichtigung möglicher Belastungen über dem Freibetrag, fällt Schenkungsteuer an. Besonders wichtig sind dabei Eigentumsquoten, bestehende Darlehen sowie vorbehaltene Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht, weil sie den steuerpflichtigen Wert mindern können.

Gerade bei Immobilien ist saubere Gestaltung bares Geld wert. Schon die Frage, ob ein Objekt von einem Großelternteil allein oder von beiden gemeinsam übertragen wird, kann die nutzbaren Freibeträge stark beeinflussen. Ohne korrekte Bewertung und Vertragsstruktur wird aus einer gut gemeinten Schenkung schnell ein unnötig teurer Fehler.

Schenkung an Urenkel

Bei einer Schenkung an Urenkel ist der Freibetrag niedriger als bei Enkeln. Er liegt grundsätzlich bei 100.000 Euro pro Schenker innerhalb von 10 Jahren. Auch deshalb sollte bei generationenübergreifenden Übertragungen genau geprüft werden, ob eine direkte Schenkung an Enkel oder eine spätere Weitergabe an Urenkel steuerlich sinnvoller ist, ohne eine unzulässige Kettenschenkung auszulösen.

Häufige Fragen zur Schenkungsteuer bei Enkeln

Wie viel darf die Oma dem Enkel schenken?

Grundsätzlich kann die Oma ihrem Enkel 200.000 Euro innerhalb von 10 Jahren steuerfrei schenken. Ist der verbindende Elternteil des Enkels bereits verstorben, kann der Freibetrag 400.000 Euro betragen. Mehr schenken darf sie auch, aber der übersteigende Teil kann steuerpflichtig sein.

Wie hoch ist die Schenkungsteuer bei Enkeln?

Das hängt vom steuerpflichtigen Betrag nach Abzug des Freibetrags ab. Für Enkel in Steuerklasse I liegen die Steuersätze zwischen 7 % und 30 %. In vielen Alltagsfällen spielt praktisch zunächst nur der Freibetrag eine Rolle.

Sind Enkelkinder von der Erbschaftsteuer befreit?

Nein, eine generelle Befreiung gibt es nicht. Auch bei der Erbschaftsteuer gelten für Enkel persönliche Freibeträge und günstige Steuersätze der Steuerklasse I. Erst wenn der Erwerb den Freibetrag übersteigt, entsteht tatsächlich Steuer.

Wie oft darf ich 20.000 Euro verschenken?

Es gibt keine feste jährliche 20.000-Euro-Regel für Enkel. Entscheidend ist immer der persönliche Freibetrag und der 10-Jahres-Zeitraum. Bei Enkeln liegt der relevante Freibetrag meist bei 200.000 Euro, nicht bei 20.000 Euro.

Gilt der Freibetrag pro Enkel oder pro Großelternteil?

Beides. Jeder Großelternteil hat gegenüber jedem Enkel einen eigenen Freibetrag. Schenken also Oma und Opa jeweils an zwei Enkel, kann jeder Freibetrag getrennt genutzt werden.

Muss eine Schenkung an den Enkel gemeldet werden?

Ja, grundsätzlich schon. Die Anzeige an das Finanzamt ist nicht dasselbe wie eine Steuerzahlung. Auch steuerfreie Schenkungen innerhalb des Freibetrags können meldepflichtig sein.

Gilt der Freibetrag auch bei Haus oder Wohnung?

Ja. Der Freibetrag gilt nicht nur für Geld, sondern auch für Immobilien oder andere Vermögenswerte. Entscheidend ist dann der steuerlich angesetzte Wert der Immobilie und nicht einfach der nominelle Übertragungsbetrag.

Wann sich eine individuelle Prüfung besonders lohnt

Bei Schenkungen über dem Freibetrag, bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder Familien mit Auslandsbezug solltest Du vor der Übertragung rechnen lassen. Schippke & Partner Wirtschaftskanzlei AG unterstützt Dich mit persönlicher 1:1-Beratung dabei, Vermögen rechtssicher zu übertragen, Schenkungsteuer legal zu gestalten und Nachfolgeplanung sauber zu strukturieren.

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Bei hohen Einkommen und großen Vermögen können ungenutzte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten schnell teuer werden. Lassen Sie prüfen, wo sich Ihre Steuerlast legal und nachhaltig optimieren lässt.

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