Die Wegzugsbesteuerung kann beim Wegzug aus Deutschland auch ohne Anteilsverkauf zu einer erheblichen Steuerlast führen. Der Beitrag erklärt, wann eine Stundung oder Ratenzahlung möglich ist, welche Voraussetzungen gelten und warum eine frühzeitige Planung entscheidend ist.


Vermögen bringt Verantwortung – und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Lassen Sie Ihre persönliche Situation individuell analysieren und erfahren Sie, welche Strategien für Vermögensschutz, Nachfolge und langfristige Steueroptimierung sinnvoll sind.
Ein Wegzug aus Deutschland kann für Gesellschafter einer GmbH, UG oder AG zu einer hohen Steuerforderung führen, obwohl keine Anteile verkauft wurden. Die Wegzugsbesteuerung behandelt die stillen Reserven in der Beteiligung grundsätzlich wie einen fiktiven Veräußerungsgewinn.
Eine Stundung oder Ratenzahlung kann die Liquiditätsbelastung reduzieren, ersetzt aber keine frühzeitige Planung. Entscheidend sind unter anderem Deine Beteiligung, die bisherige Steueransässigkeit, das Zielland und die konkrete Unternehmensstruktur.
Rechtsgrundlage ist § 6 AStG: Grundlagen der Wegzugsbesteuerung. Die Wegzugsbesteuerung kann greifen, wenn Du Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland durch einen Wegzug beendest oder beschränkst und Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst. Typische Fälle betreffen Beteiligungen an einer GmbH, UG oder AG. Für Gesellschafter mit wesentlichen Beteiligungen siehe Wegzugssteuer bei GmbH-Anteilen.
Relevant ist regelmäßig, ob Du innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wegzug unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent an der Gesellschaft beteiligt warst. Außerdem kommt es auf die Dauer Deiner unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland an. Der Gesetzgeber knüpft hierfür grundsätzlich an eine Mindestdauer von sieben Jahren innerhalb der vergangenen zwölf Jahre an.
Steuerlich wird unterstellt, dass Du Deine Anteile zum gemeinen Wert veräußerst. Liegt der Unternehmenswert deutlich über Deinen ursprünglichen Anschaffungskosten, entsteht ein fiktiver Gewinn. Die Steuer kann daher fällig werden, ohne dass Dir aus einem tatsächlichen Verkauf Liquidität zufließt.
Für Wegzüge ab 2022 sieht das deutsche Recht im Grundsatz keine unbegrenzte automatische Stundung mehr vor. Auf Antrag kann die festgesetzte Wegzugssteuer grundsätzlich in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden. Die Finanzverwaltung kann die Ratenzahlung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
Ob eine Ratenzahlung sinnvoll und erreichbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Dabei spielen insbesondere die Höhe der festgesetzten Steuer, die Werthaltigkeit der Beteiligung, Deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Anforderungen des zuständigen Finanzamts eine Rolle.
Eine Stundung ist deshalb nicht nur eine Frage des Antragsformulars. Sie sollte in ein belastbares Gesamtkonzept für Wegzug, Gesellschaftsstruktur und Liquiditätsplanung eingebettet werden.
Die Steuer wird zunächst durch Steuerbescheid festgesetzt. Ohne beantragte und bewilligte Zahlungsregelung ist die festgesetzte Steuer grundsätzlich nach den allgemeinen Zahlungsfristen zu entrichten. Wird eine Ratenzahlung gewährt, verteilt sich die Zahlung nach den Vorgaben des Bescheids auf die einzelnen Jahresraten.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Du die Beteiligung nach dem Wegzug veräußerst, überträgst, einbringst oder sich die rechtliche Zuordnung verändert. Solche Ereignisse können die bisherige Zahlungsregelung beeinflussen und eine sofortige Besteuerung auslösen. Auch bei nicht fristgerechten Raten oder fehlender Mitwirkung können Risiken entstehen. Unabhängig von einer Stundung können zudem Folgepflichten wie die Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug relevant werden.
Wer nach einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehrt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von Rückkehrregelungen profitieren. Dann kann die Wegzugsbesteuerung entfallen oder rückwirkend aufgehoben werden. Dafür müssen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wesentlich sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts, die unveränderte Zuordnung der Beteiligung und mögliche Verfügungen über die Anteile während der Zeit im Ausland. Die Rückkehrregelung ist kein Automatismus. Sie sollte bereits vor dem Wegzug mitgedacht und durchgehend dokumentiert werden.
Bei Wegzügen in EU- oder EWR-Staaten sowie in die Schweiz können unionsrechtliche und abkommensrechtliche Fragen relevant sein. Besondere Aufmerksamkeit hat das Wächtler-Verfahren erhalten. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 6. September 2023, Az. I R 35/20, für den konkreten Schweiz-Fall entschieden, dass die festgesetzte Wegzugssteuer unter den damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen dauerhaft und zinslos gestundet werden musste, wobei eine Sicherheitsleistung möglich sein kann.
Die Entscheidung ist für die Planung wichtig, lässt sich aber nicht schematisch auf jeden Wegzug übertragen. Insbesondere für Wegzüge unter dem seit 2022 geltenden Recht müssen Zielland, Zeitpunkt des Wegzugs, rechtliche Ausgangslage und Verfahrensstand sorgfältig geprüft werden. Wer sich auf eine weitergehende Stundung berufen möchte, sollte dies gegenüber dem Finanzamt fundiert begründen und die erforderlichen Rechtsmittel im Blick behalten.
Die Bemessungsgrundlage der Wegzugsbesteuerung ist der gemeine Wert Deiner Anteile zum Wegzugszeitpunkt. Gerade bei nicht börsennotierten GmbHs kann die Bewertung erheblichen Einfluss auf die Steuerbelastung haben. Ein unrealistisch hoher Wert führt unmittelbar zu einer höheren fiktiven Veräußerungsbesteuerung.
Je nach Sachverhalt können vergangene Fremdverkäufe, Ertragsaussichten, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft relevant sein. Eine nachvollziehbare Bewertung und vollständige Unterlagen helfen, die steuerliche Grundlage sachgerecht zu beurteilen. Wenn Du die mögliche Belastung vor einer Zahlungsregelung einschätzen möchtest, kannst Du die Wegzugssteuer berechnen.
Die Stundung der Wegzugsbesteuerung ist nur ein Baustein. Vor dem Wegzug sollte geprüft werden, ob die Steuer überhaupt greift, welche Beteiligungen betroffen sind und ob geplante Schritte die Steuerbelastung oder Zahlungsfolgen verändern. Dazu gehören insbesondere Holdings, private Beteiligungen, stille Reserven und mögliche Umstrukturierungen vor dem Wegzug.
Auch die tatsächliche Geschäftsleitung verdient Aufmerksamkeit: Zieht ein Geschäftsführer ins Ausland und werden wesentliche unternehmerische Entscheidungen von dort getroffen, kann dies steuerliche Folgen für die Gesellschaft auslösen. Eine grenzüberschreitende Planung muss daher die Steuerpflicht beim Wegzug ins Ausland und die Unternehmensbesteuerung gemeinsam betrachten.
Bei Schippke & Partner analysieren wir im Rahmen einer persönlichen 1:1-Beratung, ob die Wegzugsbesteuerung in Deinem Fall greift und welche Zahlungs- und Gestaltungsoptionen bestehen – unsere Individuelle Beratung zur Wegzugssteuer für Privatpersonen berücksichtigt Beteiligungen, Holdings, Privatvermögen, stille Reserven sowie mögliche Stundungs-, Raten- und Rückkehrregelungen.
Das Ziel ist eine rechtlich belastbare Vorbereitung Deines Wegzugs, bevor irreversible Schritte erfolgen. Gerade bei werthaltigen Unternehmensanteilen kann eine frühzeitige Analyse entscheidend sein. Ergänzend kann es sinnvoll sein zu prüfen, welche Optionen bestehen, um die Steuerbelastung zu reduzieren – siehe Wegzugsbesteuerung vermeiden – Strategien.
Steuerschuldner ist grundsätzlich die natürliche Person, die aus Deutschland wegzieht und die betroffenen Anteile hält. Nicht die GmbH selbst, sondern der Anteilseigner wird für den fiktiven Veräußerungsgewinn besteuert.
Die Höhe lässt sich nicht pauschal bestimmen. Sie hängt vor allem vom Wert der Anteile zum Wegzugszeitpunkt, den Anschaffungskosten, der Beteiligungsquote und Deinem persönlichen Steuersatz ab. Eine belastbare Einschätzung setzt eine sorgfältige Anteilsbewertung voraus.
Sinnvoll sind insbesondere der Steuerbescheid beziehungsweise die Berechnungsgrundlagen, Unterlagen zur Beteiligung und Unternehmensbewertung, Informationen über Sicherheiten sowie eine Liquiditätsplanung für die künftigen Raten. Bei komplexen Strukturen sollten auch frühere Umstrukturierungen und ausländische Gesellschaftsbezüge dokumentiert werden.
Bei hohen Einkommen und großen Vermögen können ungenutzte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten schnell teuer werden. Lassen Sie prüfen, wo sich Ihre Steuerlast legal und nachhaltig optimieren lässt.